Norm: JWG §9JWG §26JWG §30
Rechtssatz: Es liegt nicht an den Eltern, sich allenfalls notwendige Maßnahmen der Erziehungshilfe nach ihrem Gutdünken auszusuchen und sich einer begleitenden Kontrolle der Erziehung durch Organe des Jugendamtes zu entziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 541/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 1 Ob 541/95 Eu... mehr lesen...
Norm: ABGB §215ABGB §215aJWG §28JWG §30oöJWG §37oöJWG §39
Rechtssatz: Schritt der gemäß § 215a ABGB zuständige Jugendwohlfahrtsträger ein, indem er wegen Gefahr im Verzug für das Kindeswohl vorläufig selbst die Maßnahme der vollen Erziehung im Sinn der §§ 28, 30 JWG, §§ 37, 39 oö JWG setzte, konnte er hiebei nur hinsichtlich der Pflege und Erziehung, nicht aber im übrigen Bereich der Obsorge (Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung) täti... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 CJWG §30
Rechtssatz: Der außerordentliche Revisionsrekurs ist als ordentliches Rechtsmittel anzusehen. Die Frist des § 30 JWG ist vom Tage der Zustellung der früheren oberstgerichtlichen Entscheidung zu berechnen (vgl Rintelen, Grundriß des Verfahrens außer Streitsachen S 38). Entscheidungstexte 2 Ob 55/61 Entscheidungstext OGH 10.02.1961 2 Ob 55/61 Veröf... mehr lesen...