Norm: AußStrG §14 Abs2 B4JWG §29 Abs3
Rechtssatz: Keine Entscheidung im Kostenpunkte, wenn über den im Zuge eines Vormundschaftsverfahrens bzw Fürsorgeerziehungsverfahrens vom Bezirksfürsorgeverband gestellten Antrag entschieden werden soll, daß die Kosten des Aufenthaltes des Mündels im Krankenhaus zur Erstattung eines psychologischen Gutachtens vom Staate rückzuersetzen seien. Entscheidungstexte ... mehr lesen...