Norm: AußStrG §14 D1aAußStrG §14 D1d3JWG §16UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass keine "Maßnahme der vollen Erziehung" nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht vorliege, wenn die Obsorge den Eltern entzogen und ohne Antrag der Behörde auf nahe Verwandte bzw einen Vormund übertragen worden sei. Sei die Unterbringung eines Kindes nicht "auf Grund einer Maßnahme" der Jugendwohlfahrtspflege ... mehr lesen...
Norm: JWG §16UWG §22UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. Dazu kommt, dass gar keine bescheidmäßige und damit der Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3JWG §33oöJWG §47wrJWG §39krntJWG §32nöJWG §48TirJWG §16StmkJWG §41 Abs2 Z2StmkJWG §45 Abs1sbg JWO 1992 §45B-KJHG 2013 §30oö JWG §47
Rechtssatz: Die Höhe der gemäß § 33 JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in § 140 ABGB genannten Kriterien. Der Kostenersatzanspruch gegen ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §264JWG §16UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Haftung der Bezirkshauptmannschaft als Vormund oder besonderer Sachwalter trifft jene Gebietskörperschaft, der sie funktionell zuzurechnen ist, das sind das Bundesland für die Bezirkshauptmannschaft und die Statutarstadt für ihren Magistrat. Gleiches gilt auch für die Haftung auf Grund der Verletzung der Mitteilungspflicht als gesetzlicher Vertreter gemäß § 21 UVG. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 CABGB §245JWG allgJWG §3JWG §16 ff
Rechtssatz: Hinsichtlich der Personenfürsorge hat die Bezirkshauptmannschaft öffentliche Aufgaben im Rahmen der Jugendwohlfahrtspflege und privatrechtliche als Amtsvormund. Entscheidungstexte 1 Ob 594/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 594/79 Veröff: SZ 52/88 = RZ 1980/30 S 137 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 CABGB §245JWG §16JWG §17JWG §18
Rechtssatz: In ihrer Funktion als Amtsvormund ist die Bezirksverwaltungsbehörde nicht Verwaltungsbehörde, sondern Vormund nach bürgerlichem Recht. Entscheidungstexte 1 Ob 594/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 594/79 Veröff: SZ 52/88 = RZ 1980/30 S 137 10 Os 197/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2cEntmO §8JWG §16
Rechtssatz: Die Aufgaben, die der Bezirksverwaltungsbehörde in einem gerichtlichen Verfahren außer Streitsachen zukommen, sind in den §§ 16 bis 24 JWG erschöpfend aufgezählt. Eine Beteiligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Jugendamt) an einem Entmündigungsverfahren eines Großjährigen ist in keinem Gesetz vorgesehen. Ihre Bestellung zum vorläufigen Beistand ist offenbar gesetzwidrig. En... mehr lesen...