Mit Bescheid vom 6. Mai 1997 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Höhe von 564.825 S, die er für acht namentlich genannte Jugendliche bezogen hatte, zurück, weil die behaupteten Pflegeverhältnisse nicht vorlägen. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, er habe mit den leiblichen Eltern Vereinbarungen geschlossen, wonach entsprechend den Bestimmungen der §§ 186 und 186a ABGB die Voraussetzungen für die Be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)61/01 Familienlastenausgleich61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §186;ABGB §186a;FamLAG 1967 §2 Abs3 litd;JWG 1989 §14;JWG 1989 §15 Abs2;
Rechtssatz: Ein Pflegeverhältnis iSd § 2 Abs 3 lit d FamLAG ist nur dann anzunehmen, wenn den Pflegeeltern (Pflegepersonen) tatsächlich die Pflege der Kinder übertragen ist und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selber er... mehr lesen...