Entscheidungen zu § 4 IESG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2019/9/24 8ObS2/19f

Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §4IESG §6 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsverhältnis erst nach Aufhebung des Sanierungsverfahrens über den Arbeitgeber einvernehmlich beendet wird, sind die offenen Entgeltansprüche nicht mehr durch die Ausfallshaftung nach § 3a IESG gesichert und unterliegen nicht der Antragsfrist nach § 6 Abs 1 IESG, auch wenn die Entgeltansprüche teilweise noch als unbeglichene Masseforderungen in die Zeit der Insolvenz zurückreic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.2019

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