Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §3 Abs5 idF 1986/395;
Rechtssatz: Von den ab dem in § 3 Abs 4 2. Satz IESG genannten Zeitpunkt entstehenden Ansprüchen auf Ruhegenuss zählt nur ein Anspruch in der Höhe von 12 Monatsbeträgen und nicht der gesamte weitere Pensionsanspruch zu den gesicherten Ansprüchen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...