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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §3 Abs5 idF 1986/395;Rechtssatz
Von den ab dem in § 3 Abs 4 2. Satz IESG genannten Zeitpunkt entstehenden Ansprüchen auf Ruhegenuss zählt nur ein Anspruch in der Höhe von 12 Monatsbeträgen und nicht der gesamte weitere Pensionsanspruch zu den gesicherten Ansprüchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110039.X05Im RIS seit
26.05.2006