Norm: BPG Art5 Abs3IESG §3 Abs5
Rechtssatz: Wurden vor dem 1.Juli 1990 lediglich Anwartschaften auf Ruhegenuß, aber nicht ein Anspruch auf Zahlung eines solchen erworben, gebührt dafür kein Insolvenzausfallgeld (so schon 8 Ob S 18/94). Entscheidungstexte 8 ObS 9/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1996 8 ObS 9/95 European Case Law Iden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1.10.1957 bis 31.5.1987 bei der V*** G*** Gesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses hatte er Anspruch auf eine Abfertigung in der Höhe von 12 Monatsentgelten. Gemäß dem Statut betreffend die Alters- und Invalidenunterstützung für Angestellte und Arbeiter der V*** G*** Gesellschaft mbH wird Angestellten und Arbeitern ab 1.6.1986 eine zusätzliche Alters- und Invalidenunterstützung neben den gesetzlichen Rent... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §3 Abs5
Rechtssatz: § 3 Abs 5 IESG normiert nur eine höhenmäßige Begrenzung eines gemäß § 1 Abs 2 zustehenden Anspruches. Entscheidungstexte 9 ObS 4/90 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 9 ObS 4/90 Veröff: EvBl 1990/126 S 562 = WBl 1990,271 (siehe Liebeg, 261) = RdW 1990,353 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §3 Abs5
Rechtssatz: Dem Anspruch auf Insolvenzausfallgeld für eine Betriebspension in der durch § 3 Abs 5 IESG begrenzten Höhe steht nicht entgegen, daß im Zeitpunkt der Konkurseröffnung zufolge eines im Pensionsstatut vorgesehenen Ruhens des Pensionsanspruches für die Dauer des Abfertigungszeitraumes ein Anspruch auf Zahlung der Firmenpension nicht besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...