Norm
IESG §1 Abs2Rechtssatz
Dem Anspruch auf Insolvenzausfallgeld für eine Betriebspension in der durch § 3 Abs 5 IESG begrenzten Höhe steht nicht entgegen, daß im Zeitpunkt der Konkurseröffnung zufolge eines im Pensionsstatut vorgesehenen Ruhens des Pensionsanspruches für die Dauer des Abfertigungszeitraumes ein Anspruch auf Zahlung der Firmenpension nicht besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076482Dokumentnummer
JJR_19900314_OGH0002_009OBS00004_9000000_003