Norm: IESG §1b Abs2
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 1b Abs 2 IESG handelt es sich um eine rein ziffernmäßige Begrenzung des Insolvenzausfallgelds für zum Stichtag noch aushaftende Übertragungsbeträge. Entscheidungstexte 8 ObS 24/07y Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObS 24/07y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 3. 10. 1994 bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin als Angestellte beschäftigt. Am 2. 1. 2003 schlossen die Klägerin und die nunmehrige Gemeinschuldnerin eine Vereinbarung über den „Übertritt in Abfertigung neu und Übertragung der Altabfertigungsanwartschaften" mit folgendem Inhalt: „Der bis zum 1. 1. 2003 entstandene Abfertigungsanspruch der Klägerin ist auf die Mitarbeiterversorgungskasse zu übertragen und der Übertragungsbetrag von EUR 9.0... mehr lesen...