Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit Unterbrechungen vom 7. 7. 1986 bis 1. 5. 1994 insgesamt sieben Jahre und fünf Monate bei Johann S***** beschäftigt. Am 1. 5. 1994 ging der Betrieb infolge Verpachtung auf die D***** GmbH über. Mit Beschluss vom 16. 12. 1999 wurde das Konkursverfahren über die GmbH eröffnet. Der Kläger erklärte am 24. 12. 1999 gemäß § 25 KO seinen vorzeitigen Austritt. Bei der Pächterin verbrachte der Kläger eine Dienstzeit von fünf Jahren und vier Monaten. Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 21. 4. 1992 bis 31. 3. 1996 bei Karl S*****, Tischlermeister, sodann vom 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 bei Johann M*****, Tischlermeister, der den Betrieb Karl S***** und dessen Arbeitnehmer übernahm, beschäftigt. Am 28. 6. 1996 kündigte Johann M***** das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf. Seit 1. 7. 1996 (bis jetzt) ist der Kläger auf Grund einer Rückübertragung des Betriebes wieder bei Karl S***** be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1 Z1IESG §1 Abs1 Z2IESG §1 Abs1 Z3IESG §1 Abs1 Z4IESG §1 Abs1 Z5IESG §1 Abs1 Z6IESG §11 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Nach dem zweiten Satz des § 11 Abs 3 IESG soll die Beschränkung auf das konkursverfangene Vermögen sinngemäß auch in den im § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG angeführten Fällen gelten. Das bedeutet für den Fall der Ablehnung eines Konkursantrages mangels hinreichenden Vermögens den praktischen Entfall des Rückgriffsrechts, weil... mehr lesen...
Norm: IESG §11IESG §11 Abs3
Rechtssatz: § 11 IESG hat einen Betriebsübergang nicht im Auge. § 11 Abs 3 IESG legt nahe, dass der Rückgriffsanspruch auch unter Berücksichtigung des gesamten Aufbaus des § 11 IESG nur gegenüber dem insolventen Arbeitgeber bestehen soll. Entscheidungstexte 8 ObS 219/99k Entscheidungstext OGH 27.01.2000 8 ObS 219/99k ... mehr lesen...