Norm: ABGB §931ABGB §1361DHG §3 Abs4DHG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Grundgedanken der §§ 931, 1361 ABGB und der §§ 3 Abs 4, 4 Abs 4 DHG sind - über den Bereich von Solidarschuldverhältnissen hinaus - überall dort verallgemeinerungsfähig, wo zwischen Schädiger und Geschädigtem schon vor der Schädigung ein Schuldverhältnis bestand. Entscheidungstexte 9 ObA 145/90 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...