Der Beschwerdeführer steht nach einem zwischenzeitigen Austritt seit 1. September 1995 (wieder) als Hauptschuloberlehrer (kurz: HOL) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich (VGr L 2a2). Er hat die fünfjährige Ausbildung an der Fachabteilung "Maschinenbau, Motoren- und Landmaschinenbau" an einer HTL mit der Matura sowie die Ausbildung an einer Pädak mit der Lehramtsprüfung für Hauptschullehrer in den Fächern "Mathematik" und "Bildnerische Erzi... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §1;AVG §56;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §2;LDG 1984 §26 idF 1996/329;LDG 1984 §8;LDHG NÖ 1976 §3 Abs1 idF 2600-1;LDHG NÖ 1976 §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Zuständigkeitsnorm ist jene Behörde zur Erlassung des Bescheides als zuständig anzusehen, zu deren Wirkungsbere... mehr lesen...