Norm: RL 76/207/EWG idF RL 2002/73/EG Art3 Abs1 litaRL 76/207/EWG idF RL 2002/73/EG Art3 Abs1 litc, GlBG §12 Abs7GlBG §26 Abs7
Rechtssatz: Die in der (dem Arbeitsvertrag als Vertragsschablone zugrunde liegenden) Dienstordnung einer Landes?Landwirtschaftskammer enthaltene Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis durch Erreichen des Pensionsantrittsalter endet, das nach dem Geschlecht des Arbeitnehmers unterschiedlich festgesetzt ist, bewirkt eine ... mehr lesen...