Norm
RL 76/207/EWG idF RL 2002/73/EG Art3 Abs1 litaRechtssatz
Die in der (dem Arbeitsvertrag als Vertragsschablone zugrunde liegenden) Dienstordnung einer Landes?Landwirtschaftskammer enthaltene Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis durch Erreichen des Pensionsantrittsalter endet, das nach dem Geschlecht des Arbeitnehmers unterschiedlich festgesetzt ist, bewirkt eine Diskriminierung der betroffenen Arbeitnehmerin wegen des Geschlechts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129559Im RIS seit
22.09.2014Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016