Entscheidungsgründe: Der am 23. 12. 1951 geborene Kläger ist Arzt für Allgemeinmedizin; seit 1. 1. 1993 ist er Vertragsarzt der Beklagten für eine Ordination in P*****. Der Vertrag ist unbefristet. Am 8. 1. 2009 beantragte der in N***** praktizierende Dr. W***** S***** die Gründung einer Nachfolgepraxis Modell 4 gemäß § 1 Abs 2 des Gruppenpraxisgesamtvertrags. Diese Vertragsarztstelle wurde sodann für das Besetzungsdatum 1. 10. 2009 ausgeschrieben. Daraufhin bewarben sich der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war als Vertragsbedienstete seit 1. 5. 1998 im Rahmen eines Sondervertrags gemäß § 36 VBG für die Beklagte als Leiterin der Abteilung für gesellschaftsbezogene Forschung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK) tätig. Mit 18. 10. 2002 trat im BMBWK eine neue Geschäftseinteilung in Kraft, durch die unter anderem die Ebene der Gruppenleiter aufgelöst wurde. Die Gruppenleiter hatten unter anderem die wichtige Funktion der Ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 28. 1. 1960 geborene Kläger absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften und war nach der Gerichtspraxis ab dem Jahr 1984 vorerst als Sachbearbeiter, dann als stellvertretender Abteilungsleiter und zuletzt als Abteilungsleiter beim Landesarbeitsamt bzw dem AMS Oberösterreich tätig. Im Jahr 2005 war der Kläger Abteilungsleiter der Abteilung Service für Arbeitskräfte beim AMS Oberösterreich. Der Kläger ist Beamter. Sein unmittelbarer Vorgesetzter war ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schrieb eine Position die wie folgt beim Arbeitsmarktservice gespeichert war aus: „Speditionskaufmann/frau für die Logistikabteilung wird ab sofort von führendem Getränkehersteller in der Mineralwasserbranche eingestellt. Erwartet werden Bewerber/Innen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossener sonstiger höherer Schule mit zwei- bis dreijähriger Berufserfahrung. Gute geographische Kenntnisse, sehr gute EDV-Kenntnisse in Word, Excel ... mehr lesen...
Norm: GlBG §12 Abs12GlBG §26 Abs12ZPO §266 CZPO §272 DEG-RL 2000/78/EG - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art10EG-RL 97/80/EG - Beweislastrichtlinie 31997L0080 Art4
Rechtssatz: Die Glaubhaftmachung von nach dem GlBG verpönten Motiven ist nur dem durch die Herabminderung des Beweismaßes erleichterten Indizienbeweis, nicht aber dem Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis) zugänglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten unter Berufung auf § 2a Abs 1 GlBG Schadenersatz in der Höhe von EUR 1.996,- s.A. (zwei Monatsgehälter auf Basis einer 30-Stunden-Woche nach Beschäftigungsgruppe II des Kollektivvertrages für Handelsangestellte zuzüglich einer Urlaubsersatzleistung von EUR 175,08), weil seine Bewerbung als Teilzeitkraft von der Beklagten ohne sachliche Rechtfertigung nur aufgrund seines Geschlechtes abgelehnt worden sei. Er habe sich im Frühjahr 20... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten unter Hinweis auf § 2a Abs 1 GleichbG Schadenersatz in Höhe von S 44.333,34 (zwei Monatsgehälter eines männlichen Dienstnehmers der Beklagten zuzüglich aliquoter Sonderzahlungen), weil sie bei der Besetzung des Postens eines Grafikers im Betrieb der Beklagten wegen ihres Geschlechtes diskriminiert worden sei. Schon die Stellenausschreibung sei nicht geschlechtsneutral erfolgt. Der Klägerin sei auf ihre Bewerbung mitgeteilt word... mehr lesen...
Norm: GleichbehandlungsG §2a Abs9GlBG §12 Abs12GlBG §26 Abs12EWG-RL 76/207/EWG - Gleichbehandlungsrichtlinie 376L0207
Rechtssatz: Der Nachweis, der Bewerber hätte die zu besetzende Position auch ohne Diskriminierung nicht erhalten, obliegt dem Arbeitgeber (Entscheidung Draehmpaehl Rz 36). Dieser Grundsatz beruht auf der Überlegung, dass nur der Arbeitgeber Überblick über die individuellen Voraussetzungen sämtlicher Bewerber haben kann. ... mehr lesen...