Begründung: Die nunmehrigen Kläger sind die eingeantworteten Erben des am 7. 4. 2006 verstorbenen Karl S*****, des ursprünglichen Klägers (in der Folge als „der Kläger" bezeichnet). Der am 31. 3. 1943 geborene Kläger war bei der Beklagten (bzw ihrem Rechtsvorgänger *****) vom 3. 7. 1961 bis 31. 3. 2001 beschäftigt. Er war im Sinne der Betriebsvereinbarung 69 (Dienstrecht für die Angestellten der ***** vom 12. 12. 1968 idF des Nachtrages 47, im Folgenden kurz BV 69) definitiv gestel... mehr lesen...
Norm: GlBG §12 Abs2GlBG §15 Abs1
Rechtssatz: § 12 Abs 2 GlBG ist gemeinschaftsrechtskonform dahin zu interpretieren, dass der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) Anspruch auf Herstellung des diskriminierungsfreien Zustands hat, und zwar nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Zukunft. Es muss also zwischen der sich von selbst vollziehenden Vertragsanpassung und den daraus resultierenden Ansprüchen unterschieden werden; nur letztere ... mehr lesen...