Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz M***** (zu Punkt A/) des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 12, 15 (richtig: 15, 12 zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu Punkt B/) des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 25.August 1990 in Alberschwende A/ mit dem Vorsatz, den Staat in seinem Recht auf Verfolgung vo... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4StVO §5 Abs3
Rechtssatz: Das Auslassen von Luft aus den Reifen eines Fahrzeuges kann als Maßnahme im Sinne des § 5 Abs 3 StVO nach Lage des Falles in Frage kommen und ist dann - obgleich tatbildmäßig gemäß § 125 StGB - nicht strafgesetzwidrig im Sinne des § 269 Abs 4 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 56/91 Entscheidungstext OGH 03.10.1991 15 Os 56/91 Veröf... mehr lesen...