Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (im folgenden: UVS Vbg.) sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber wegen Übertretungen der StVO 1960 ermahnt oder zu Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden. Den Berufungsverfahren ist gemeinsam, daß in keinem der Fälle eine Übertretung nach §99 Abs1 StVO 1960 vorlag und die Bestimmungen des §4 Abs5 StVO 1960 über das Verhalten bei einem Verkehrsun... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §99 Abs6 litaVStG §1 Abs2
Leitsatz: Sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Verkehrsunfällen
mit Personenschaden und solchen mit (bloßem) Sachschaden bei der
Entscheidung über das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung; ... mehr lesen...