Begründung: Am 24.August 1989 ereignete sich in Graz auf dem Eggenbergergürtel auf der Kreuzung mit der Josef Huber-Gasse und der Steinfeldgasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des ihm gehörigen Motorrades Yamaha XT 500 und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Renault 18 GTS beteiligt waren. Der Kläger begehrte von den beklagten Parteien Zahlung eines Betrages von S 105.772 (Schmerzengeld S 85.000, Sachschä... mehr lesen...