Mit Bescheid des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten, vom 16. Mai 2006 wurde der Antrag des im Jahr 1984 geborenen Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 Abs. 1 und 45 Abs. 2 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) abgewiesen und festgestellt, dass der Grad der Behinderung des Beschwerdeführers 20 v.H. betrage. In der Begründung: ihres Bescheides verwies die Behörde erster Instanz auf das eingeholte Sachverständigengutachten, wonach der ermittelte Gr... mehr lesen...