Norm: ABGB §902ERVO 1994 §19 Abs2WGG 1979 §15WGG 1979 §18 Abs3
Rechtssatz: Auf die sich aus § 15 WGG ergebende Rechnungslegungspflicht der Bauvereinigung und auf die von einer ordnungsgemäßen Abrechnung der Grund- und Baukosten abhängige Fälligkeit des (restlichen) Entgelts ist die Präklusivfrist des § 18 Abs 3 WGG ohne Einfluss. Es muss zunächst eine prüffähige Abrechnung vorliegen, bevor es zu diesbezüglichen Einwendungen oder zu deren Verfri... mehr lesen...
Norm: ERVO 1994 §19 Abs2WEG 1975 §17 Abs2WGG 1979 §13WGG 1979 §15
Rechtssatz: Die Rechnungslegung ist so zu gestalten, dass Wohnungseigentumsbewerber von durchschnittlicher Bildung und Intelligenz in der Lage sind zu überprüfen, ob der von ihnen verlangte Preis den zu ihren Gunsten relativ zwingenden Normen des § 15 WGG und den dazu erlassenen Richtlinien entspricht. Entscheidungstexte 5 Ob 1... mehr lesen...