Norm: ERVO 1994 §16WGG 1979 §13 Abs1WGG 1979 §13 Abs2
Rechtssatz: Zu den verrechenbaren Aufwendungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung gehören gemäß § 13 Abs 1 WGG 1979 auch Beträge zur Bildung von Rücklagen, und zwar bei der Verschaffung von Wohnungseigentum im Ausmaß von 2 % der Herstellungskosten (§ 16 ERVO 1994). Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn sich eine gemeinnützige Bauvereinigung statt der Einhebung eines besonderen Beitrags zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §22ArbVG §24ERVO 1994
Rechtssatz: Der Mindestlohntarif ist eine Verordnung. Die Auslegung hat nach den §§ 6, 7 ABGB zu erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 75/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 75/75 Veröff: Arb 9429 4 Ob 120/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 120/77 Veröff: Arb 9627 ... mehr lesen...