Entscheidungen zu § 5 EV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1973/1/17 5Ob243/72

Norm: UrkEV §5UrkEV §6
Rechtssatz: Im Interesse einer beschleunigten Abwicklung des Ersetzungsverfahrens begrenzt § 6 UrkEV den Kreis derjenigen Personen, denen zuzustellen ist, und gibt nur diesen Personen das Recht der Beschwerde (des Rekurses). Wer "Beteiligter" ist, dem nach § 5 Abs 1 und 2 UrkEV eine Ausfertigung des Ersetzungsbeschlusses zuzustellen ist, bestimmt das Gericht nach dem 3. Absatz dieser Gesetzesstelle nach freiem Ermessen. I... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1973

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