Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 22.7.1998, 15 U 389/97 a-18, wurden Horst Othmar W***** und Herbert F***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 1. Fall StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen, im Uneinbringlichkeitsfalle zu je 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist bei Horst Othmar W***** mit ATS 600,-- und bei Herbert F***** mit ATS 400,-- f... mehr lesen...
Norm: KJBG §2 Abs2KJBG-VO §8 Abs1 Z1 litfKJBG-VO §8 Abs3 litcStGB §88 Abs1StGB §88 Abs4StGB §42
Rechtssatz: Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen, dürfen bis zur Vollendung der ersten Hälfte der vorgeschriebenen Lehrzeit, jedenfalls aber in den ersten 18 Monaten, bei Arbeiten an ungesicherten Pressen nicht beschäftigt werde. Für sie besteht an solchen Maschinen ein absolutes Beschäftigungsverbot. Die Aufgaben nach dem KJBG 1987, näm... mehr lesen...