Entscheidungen zu § 56 Abs. 3 BVergG 2006

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/10/11 2006/04/0112

Die mitbeteiligte Partei hat lärmtechnische Untersuchungen in Form eines zweistufigen nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung ausgeschrieben. Die Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgte am 4. Mai 2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Als Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge zur öffentlichen Erkundung des Bewerberkreises (erste Stufe) wurde der 19. Mai 2006, 11.00 Uhr festgesetzt. Am 16. Mai 2006 hat die Beschwerdeführerin per Telefax bei der belangten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.2007

RS Vwgh 2007/10/11 2006/04/0112

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §321 Abs2;BVergG 2006 §56 Abs3;BVergG 2006 §64;VwRallg;
Rechtssatz: § 64 BVergG 2006 enthält zunächst die Verpflichtung des Auftraggebers, für den Eingang der Teilnahmeanträge eine Frist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Dabei handelt es sich um eine nach Tagen bemessene Frist, die gemäß § 56 Abs. 3 BVergG 2006 mit 0.00 Uhr de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.2007

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