Norm: BVergG 2002 §27BVergG 2006 §41UWG §1 C2
Rechtssatz: Die Direktvergabe eines Lieferauftrags mit einem Auftragswert über der zulässigen Wertgrenze verstößt so offenkundig gegen das Vergaberecht, dass sich Bieter auch bei einer gegenteiligen Auskunft des Auftraggebers nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen können. Entscheidungstexte 4 Ob 23/06w Entscheidungstext OGH 23... mehr lesen...