Norm
BVergG 2002 §27Rechtssatz
Die Direktvergabe eines Lieferauftrags mit einem Auftragswert über der zulässigen Wertgrenze verstößt so offenkundig gegen das Vergaberecht, dass sich Bieter auch bei einer gegenteiligen Auskunft des Auftraggebers nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120823Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008