Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.09.2018 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 17.09.2018 zugunsten der Bietergemeinschaft "XXXX". Zur
Begründung: der Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung brachte sie im Wesentlichen vor, dass der Angebotspreis der präsumtiven Zuschlagsempfänger betriebswirtschaftlich nicht erklär- und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. September 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Schwartz Huber-Medek Pallitsch, Hohenstaufengasse 7, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren vom 17. September 2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und den Ersatz der Pauschalgebühr. D... mehr lesen...