Entscheidungsgründe: werden im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wiedergegeben.4. Am 07.07.2021 nahm die Auftraggeberin zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Stellung und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Vergabe des verfahrensgegenständlichen Auftrages auf einer jedenfalls vertretbaren Rechtsansicht beruhe, die erst vom Verwaltungsgerichtshof anders beurteilt worden sei. Aus dem Genehmigungslauf und dem „Mehraugenprinzip“ vor Einleitung solcher Verfahren bei der Auft... mehr lesen...