Am 20. November 2007 hat die mitbeteiligte Partei als Auftraggeberin das Angebot der beschwerdeführenden Partei (betreffend einen Dienstleistungsauftrag zur Planung und Ausführung des Dampfkraftwerkes M) ausgeschieden. Dagegen brachte die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde am 27. November 2007 einen Nachprüfungsantrag verbunden mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (gerichtet u. a. auf die vorläufige Untersagung der Erteilung des Zuschlags) ein. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §131;BVergG 2006 §272;BVergG 2006 §328 Abs5;BVergG 2006 §329 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung insoweit, als die Sperrwirkung des § 328 Abs. 5 BVergG 2006 (Verbot, den Zuschlag zu erteilen) bis zur Entscheidung der belangten Behörde über den Nachprüfungsantrag der beschwerdeführenden Partei vom 27. November 2007 wieder her... mehr lesen...