Entscheidungen zu § 163 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2021/6/22 W139 2234548-2

Begründung: I.       Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, beim Bundesverwaltungsgericht außerhalb der Amtsstunden eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.08.2020, verbunden mit einem Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.06.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/2/5 W139 2230047-2

Begründung: I.       Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.02.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/2/5 W139 2231375-1

Begründung: I.       Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.02.2021

TE Bvwg Beschluss 2019/2/11 W123 2211644-2

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.12.2018 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zur Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 11.12.2018 im Wesentlichen folgendes vor: Die präsumtiven Zuschlagsempfänger hätten nachweislich weniger Arbeitsstunden als die gesetzlich vorgeschriebene Normalarbeitszeit angeboten; damit auch ein unzulässiges wirtschaftliches Alternativangebot gelegt. Es liege ein "unt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.02.2019

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