Mit Bescheid vom 8. März 1989 wies das Landesinvalidenamt für Steiermark (LIA) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einer Prämie gemäß § 9a des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der geltenden Fassung gemäß BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), mit der Begründung: ab, daß die Beschwerdeführerin in ihrer Firma keinen begünstigten Behinderten beschäftigt habe. In ihrer dagegen erhobenen Berufung wies die Beschwerdeführerin wie bereits in ihrem... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §2 Abs1;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9a Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch der selbst behinderte Dienstgeber gem § 5 Abs 1 BEinstG auf die Pflichtzahl anzurechnen ist, rechtfertigt dies nicht den Schluß, daß der als begünstigter Behinderter anerkannte Dienstgeber eines nicht einstellungspflichtigen Betriebes auch einen Rechtsanspruch auf die im § 9a... mehr lesen...