Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde nach ihrer Geburt (1952) als männlich angesehen und ihr Status in den Standesurkunden als männlich ausgewiesen. Anlagebedingt wies sie männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale gleichzeitig auf (Hermaphroditismus). 1992 änderte sie ihren Status auf weiblich und trug nunmehr einen weiblichen Vornamen. 1993 ließ sie operativ und hormonell eine Angleichung an ihren neuen Status vornehmen. Ungeachtet dessen wird die Klägerin von ihrer Umwelt im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1974 geborene blinde Klägerin und die 1959 geborene Beklagte sind beide im gleichen Amt beschäftigt. In früheren Jahren unterstützte die Beklagte die blinde Klägerin in verschiedenen Lebensbereichen und half ihr etwa bei der Wohnungssuche, aber auch in verschiedenen anderen Angelegenheiten. In weiterer Folge reduzierte sich jedoch der private Kontakt und brach letztlich aus verschiedenen Gründen ab. Im Amt hatten sie jedoch, auch wenn sie in unterschiedliche... mehr lesen...