Der 1944 geborene Beschwerdeführer ist seit 1967 bei der mitbeteiligten Versicherungsgesellschaft beschäftigt, wo er bis 30. April 1972 im Büroinnendienst verwendet wurde und seither (mit einer Unterbrechung vom 1. April 1975 bis zum 31. Mai 1977, während der er wieder im Innendienst tätig war) mit der Werbung und Betreuung von Kunden im Außendienst befaßt war. Von Ende 1989 bis Ende März 1993 befand sich der Beschwerdeführer in einem mit einer Ausnahme (September/Oktober 1991) im wes... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §6 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 7 BEinstG wird abgeleitet, daß einem Behinderten, der aufgrund seiner Behinderung nicht die gleiche Arbeitsleistung erbringen kann wie ein gesunder Dienstnehmer, deshalb nicht weniger Entgelt gezahlt werden darf. Dies soll auch gelten, wenn während des Beschäftigungsverhältnisses im Gesundheitszustand des Behind... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §6 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die im Gesetz verankerte, spezielle Rücksichtnahme auf die Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit des Behinderten, die sich in bezug auf seinen konkreten Arbeitsplatz aus der Behinderung ergeben (vgl in diesem Zusammenhang auch § 6 Abs 1 BEinstG), darf auch bei der Entscheidung über die Zustimmung zu seiner Kündigung... mehr lesen...