Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §16 Abs2;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lite;
Rechtssatz: Nach der Regelung im Stammgesetz (vgl insbesondere § 4 Abs 1 lit e, BGBl 1970/22) waren bei der Feststellung der Gesamtzahl der Dienstnehmer, von der die Pflichtzahl zu berechnen war, ... mehr lesen...
Mit dem im ordentlichen Rechtszug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Landesinvalidenamtes für Tirol vom 8. Feber 1990, betreffend die Vorschreibung der Entrichtung einer Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1988, gemäß § 19a des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 221970, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 285/1990, (BEinstG) und § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950 iVm § 19... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und den beiden gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten R und S aufrechte Dienstverhältnisse bestanden haben. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob diese beiden Behinderten während jener Monate des Jahres 1988, in welchen sie im Bezug von Krankengeld standen,... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und den vier gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten E, F, G und H aufrechte Dienstverhältnisse bestanden haben. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob diese vier Behinderten während jener Monate des Jahres 1988, in welchen sie im Bezug von Krankengeld stande... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist unbestritten, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und dem gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 5 Abs. 2 lit. f des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten A ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden hat. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob dieser Behinderte während der Zeit des Bezuges von Krankengeld (September bis Dezember 19... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1 impl;BEinstG §4 Abs1 lita impl;BEinstG §4 Abs3 impl;BEinstG §5 Abs1 impl;BEinstG §7 impl;BEinstG §9 impl;InvEG 1969 §1 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lita;InvEG 1969 §4 Abs3;InvEG 1969 §5 Abs1;InvEG 1969 §7;InvEG 1969 §9;
Rechtssatz: Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behin... mehr lesen...