Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68 Abs1;BEinstG;KOVG 1957 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bindung der Kriegsopferversorgungsbehörden an eine rechtskräftige Einschätzung der MdE des Beschädigten nach dem BEinstG ist schon deshalb nicht gegeben, weil es für die Einschätzung der MdE nach dem KOVG nicht auf den Gesamtleidenszustand des Beschädigten ankommt, sondern... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §12;BEinstG §14;BEinstG §2;BEinstG §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein "besonderer Ausnahmefall" iSd § 8 Abs 2 BEinstG liegt insbesondere dann vor, wenn ganz außerordentliche Umstände gegeben sind, die hart an der Grenze des Kündigungsschutzes überhaupt liegen und die überdies dadurch gekennzeichnet sind, dass dem Dienstgeber die vorherige Einholung einer Zustimmung nicht zug... mehr lesen...