Gemäß dem Beschwerdevorbringen sowie auf Grund des vorgelegten angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland (LIA) vom 2. Februar 1990 die Zugehörigkeit des Beschwerdeführers zum Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) begünstigten Behinderten festgestellt worden ist. Diese Zugehörigkeit wurde dem Beschwerdeführer mit weiterem Bescheid des LIA vom 1. August 1991 ab dem 1. Oktobe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;BEinstG §2 Abs1 idF 1988/721;BEinstG §2 Abs2 lita idF 1979/111;BEinstG §2 Abs3 idF 1979/111;InvEG 1969 §2 Abs2 lita idF 1979/111;InvEG 1969 §2 Abs3 idF 1979/111;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 2 Abs 2 lit a BEinstG sei nur auf Behinderte anwendbar, die "ausschließlich"... mehr lesen...