Entscheidungsgründe: Für den am 12. 2. 2002 geborenen Pierre M***** bezog zunächst die leibliche Mutter Barbara M***** Kinderbetreuungsgeld. Seit 2. 1. 2003 befindet sich der Minderjährige bei seinen Pflegeeltern Mag. Ulrike und Ing. Albrecht B***** in Pflege und Erziehung. Der Minderjährige und seine Pflegeeltern sind österreichische Staatsbürger. Die Pflegemutter bezieht für das Pflegekind Familienbeihilfe, der Pflegevater (Kläger) bezieht seit 2. 1. 2003 für das Pflegekind Kinder... mehr lesen...
Norm: KBGG §5 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Wechsel zwischen leiblicher Mutter und Pflegevater führt noch zu keiner Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes im Sinn des § 5 Abs 2 KBGG bis zur Vollendung des 36.Lebensmonates des Kindes. Gegen dieses Ergebnis bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 99/06s Entscheidungstext OGH 27.06.... mehr lesen...