Norm
KBGG §5 Abs2Rechtssatz
Der bloße Wechsel zwischen leiblicher Mutter und Pflegevater führt noch zu keiner Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes im Sinn des § 5 Abs 2 KBGG bis zur Vollendung des 36.Lebensmonates des Kindes. Gegen dieses Ergebnis bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120864Im RIS seit
27.07.2006Zuletzt aktualisiert am
14.04.2016