Begründung: Die Klägerin hat am 20. 1. 2003 die Zwillinge Veronica und Monika R***** entbunden. Sie lebt mit ihren beiden Töchtern, die sie überwiegend betreut, im gemeinsamen Haushalt. Für die beiden Töchter besteht Anspruch auf Familienbeihilfe. Sie bezieht ab 20. 1. 2003 Kinderbetreuungsgeld in der ihr für ein Kind gesetzlich zustehenden Höhe. Mit Bescheid vom 14. 3. 2003 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in doppelter Höhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der unstrittigen Aktenlage ist davon auszugehen, dass die Klägerin, die österreichische Staatsbürgerin ist, am 30. Juli 2002 (von den Vorinstanzen wurde offenbar irrtümlich als Geburtsjahr 2003 festgestellt) die Drillinge Benjamin, Anna und Michael G***** entbunden hat. Aufgrund ihres Antrages vom 25. 2. 2003 bezieht sie seit diesem Zeitpunkt von der Beklagten Kinderbetreuungsgeld für ihren Sohn Michael in der ihr für ein Kind gesetzlich zustehenden H... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs6KBGG §3a Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die (Nicht-)Berücksichtigung von Mehrlingsgeburten bestehen weder gegen § 2 Abs 6 KBGG idF BGBl I Nr 103/2001 noch gegen § 2 Abs 6 KBGG in Verbindung mit § 3a Abs 1 KBGG, jeweils idF BGBl I Nr58/2003, verfassungsrechtliche Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 110/04f Entscheidungstext OGH 27.07.2004 10 ObS 110/04f ... mehr lesen...