Norm: ZaDiG §37 Abs4ZaDiG 2018 §62 Abs4
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Aufhebung der Sperre eines Zahlungsinstruments wird vom Gesetz allein an den Wegfall der Sperrgründe geknüpft und nicht zusätzlich von der Antragstellung des Nutzers abhängig gemacht. Entscheidungstexte 8 Ob 24/18i Entscheidungstext OGH 25.01.2019 8 Ob 24/18i Euro... mehr lesen...