Norm
ZaDiG §37 Abs4Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Aufhebung der Sperre eines Zahlungsinstruments wird vom Gesetz allein an den Wegfall der Sperrgründe geknüpft und nicht zusätzlich von der Antragstellung des Nutzers abhängig gemacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132542Im RIS seit
16.05.2019Zuletzt aktualisiert am
16.05.2019