Norm: ZPO §409ZaDiG §29
Rechtssatz: RS0041265 wie T4 Entscheidungstexte 129 R 21/18h Entscheidungstext OLG Wien 19.04.2018 129 R 21/18h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000916 Im RIS seit 12.09.2018 Zuletzt aktualisiert am 12.09.2018 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein ist gemäß § 29 Abs 1 KSchG legitimiert, Unterlassungsansprüche nach § 28 KSchG geltend zu machen. Die beklagte Aktiengesellschaft betreibt das Bankgeschäft und ist bundesweit tätig. Sie tritt in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Die Tätigkeit der Beklagten, insbesondere auch die Dienstleistungen, auf die sie die im Folgenden angeführte Vertragsklausel anw... mehr lesen...