Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (BH) vom 12. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG für die Firma P-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- verurteilt, weil er vom 2. März 1991 bis zum 29. April 1991 den Ausländer R.M. beschäfigt habe, obwohl für diesen keine Beschäf... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §7 Abs6;GmbHG §18;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschuldigte ist zwar als Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet gewesen, sich mit den Bestimmungen über die Ausländerbeschäftigung vertraut zu machen, doch darf diese Forderung einem Nichtjuristen gegenüber nicht überspannt werden. Die nach den Verh... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 11. Dezember 1990 wurde über den Beschwerdeführer als den handelsrechtlichen Geschäftsführer der NN Gesellschaft m.b.H. eine Geldstrafe in der Höhe von S 80.000,-- verhängt, weil diese Gesellschaft in der Zeit vom 15. Mai 1990 bis 30. Juni 1990 in N vier ausländische Staatsbürger beschäftigt habe, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei. Der Beschwerdeführer habe dad... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §7 Abs6;
Rechtssatz: Die Abmeldung des Ausländers von der Sozialversicherung als solche spricht noch nicht gegen die Annahme einer Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses und damit auch nicht gegen die weitere Wirksamkeit einer über das Abmeldedatum hinaus bereits erteilten Beschäftigungs... mehr lesen...