Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht die Feststellung, dass die Wortfolge ", die bereits in den vorangegangenen zwei Jahren jeweils im Rahmen eines Kontingents für den Sommertourismus beschäftigt waren," und die Wortfolge "Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§32a AusIBG), AsylwerberInnen und Arbeitskräfte, die in Berg-, Alm- und ... mehr lesen...
Index: 62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 Z1AuslBG §5 Abs6V des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus, BGBl II 102/2016 §2 Abs1
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung der Verordnung für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus; Verweigerung der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für erstmalig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer – ein Staatsangehöriger Tunesiens – beantragte am 15. Oktober 2015 beim Arbeitsmarktservice, Geschäftsstelle Gmunden, die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung (Saisonarbeitskraft/Koch) gemäß §11 Abs1 iVm §5 Abs6 Ausländerbeschäftigungsgesetz (im Folgenden: AuslBG). 2. Mit Bescheid vom 17. November 2015 wies das Arbeitsmarktservice den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstell... mehr lesen...
Index: 62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1AuslBG §5 Abs6, §11VwGVG §27
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung einer Beschwerde gegen die Versagung einer Sicherungsbescheinigung für eine Saisonarbeitskraft wegen Unterlassung einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Befürwortung der Ausstellung der beantragten Sicherungsbescheinigung dur... mehr lesen...