Entscheidungen zu § 32a Abs. 8 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2015/2/17 Ra 2014/09/0016

Mit Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck vom 30. August 2013 wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, er habe es als unbeschränkt haftender Gesellschafter und somit als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 Abs. 1 VStG) der NT-OG (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass die NT-OG mit Sitz der Unternehmensleitung in 6020 Innsbruck, als Arbeitgeberin in der Zeit vom 27. März 2013 bis zum 5. Juni 2013 fünf na... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.2015

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