Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Dietmar Ellensohn über die Beschwerde des K-P S gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 09.08.2017, Zl X-9-2017/26334, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als anstelle der von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängten Geldstrafe gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG eine ... mehr lesen...