IM NAMEN DER REPUBLIK I. Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde des AA, geb X.XX.XXXX, Adresse 1, Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 28.12.2017, Zl ****, betreffend Übertretungen nach dem AuslBG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte 1., 5., 8., 12., 13., 14., 20. und 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des bosnischen Staatsangehörigen AA, geb am X, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Z vom 22.08.2018, Zl ***, betreffend die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ... mehr lesen...