Norm: AuslBG §3 Abs2AuslBG §7 Abs8AuslBG §29
Rechtssatz: Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht beenden und verschweigt er bewußt die Nichtverlängerung der Beschäftigungsbewilligung unter Aufforderung des Arbeitnehmer weiterzuarbeiten, ist er verpflichtet auch eine Berufung gegen den die Verlängerung abweisenden Bescheid zu erheben um die Wirkung des § 7 Abs 7 AuslBG herbeizuführen (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Fehlen der Beschäftigungsbewilligung im Hinblick auf die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältisses der Klägerin auf einem Verschulden der Beklagten iSd § 29 Abs 2 AuslBG beruhte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber... mehr lesen...